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Sie planen eine Renovierung oder einen Neubau? Stellen Sie sicher, dass Sie vor Beginn der Arbeiten eine Baugenehmigung haben.
Sie benötigen möglicherweise eine Baugenehmigung, wenn Sie:
- Bauen oder Renovieren
- Erweiterung eines Hauses oder Geschäfts
- Installation eines Pools, Whirlpools oder Gartenhauses
- Durchführung anderer Bauarbeiten
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Neue Häuser
Wenn Sie einen Neubau planen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Je nach Art des Bauvorhabens kann auch eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Renovierungen und Erweiterungen
Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Sie folgende Renovierungsarbeiten planen:
- Vergrößert oder verkleinert die Geschossfläche des bestehenden Gebäudes
- Verändert die Höhe des Gebäudes
- Betrifft jeden Teil des Fundaments des Gebäudes.
- Beeinträchtigt oder verändert die strukturelle Integrität des Gebäudes
- Beeinträchtigt oder verändert eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Gebäude
Beispiele für Arbeiten, die von der Genehmigungspflicht befreit sind, können sein:
- Reparatur oder Erneuerung beschädigter Fassadenbretter
- Reparatur oder Erneuerung von nicht feuerbeständigen Wand-, Decken- oder Bodenverkleidungen
- Neuverfliesung eines Badezimmers oder einer Küche
- Neuverglasung oder Austausch eines Fensters ohne bauliche Veränderungen
- Reparatur von Teilen von Dächern mit Dachziegeln oder Dachplatten
Hinweis: Der vollständige Austausch von Bauteilen stellt keine Reparatur, Erneuerung oder Instandhaltung dar und ist als bauliche Veränderung zu behandeln.
Änderungen an einem Gebäude sind von der Baugenehmigungspflicht befreit, sofern die Bauarbeiten:
- Wird die strukturelle Integrität des Gebäudes nicht beeinträchtigen und umfasst nicht:
- Eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Geschossfläche oder der Gebäudehöhe
- Unterfangung oder Austausch von Fundamenten
- Die Entfernung oder Veränderung eines Bauteils, das zur Stützung eines anderen Bauteils beiträgt
- Wird nicht über die Straßenführung hinausragen
- Wird die Sicherheit der Öffentlichkeit oder der Gebäudenutzer nicht beeinträchtigen.
- Es handelt sich nicht um Arbeiten, die an oder im Zusammenhang mit einem Gebäude durchgeführt werden, das im Sinne des Heritage Act 2017 im Denkmalregister eingetragen ist.
- Es handelt sich nicht um Arbeiten, die mit einer wesentlichen Sicherheitsmaßnahme des Gebäudes in Zusammenhang stehen und diese auch nicht beeinträchtigen.
Ich möchte ein Haus oder ein Gebäude abreißen.
Für den Abriss eines Hauses und der meisten anderen Gebäude benötigen Sie eine Genehmigung. Die Person, die die Abrissarbeiten durchführt, muss entsprechend registriert und befugt sein, diese Arbeiten auszuführen.
Der Abriss eines freistehenden Gebäudes der Klasse 10 (z. B. private Garage, Carport, Schuppen, Zäune, Stützmauern, Schwimmbecken und private Feuerschutzbunker) ist von der Baugenehmigungspflicht befreit, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es ist nicht aus Mauerwerk errichtet; und
- Die Grundfläche darf 40 m² nicht überschreiten; und
- Die Sicherheit der Öffentlichkeit oder der Gebäudenutzer wird nicht beeinträchtigt; und
- Arbeiten, die an oder im Zusammenhang mit einem Gebäude durchgeführt werden, das im Sinne des Denkmalregisters eingetragen ist, sind nicht zulässig. Denkmalschutzgesetz 2017
Terrassen und Veranden
Für Terrassen und Veranden, die an ein Gebäude wie ein Haus oder einen Swimmingpool angebaut sind, ist unabhängig von ihrer Größe eine Baugenehmigung erforderlich. Auch für freistehende Terrassen, die eine zusätzliche Annehmlichkeit darstellen, ist eine Baugenehmigung notwendig.
Carports, Schuppen, Garagen und nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude
Schuppen, Carports, private Garagen und andere nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude der Klasse 10a benötigen keine Baugenehmigung, wenn:
- Die Gesamtgeschossfläche beträgt weniger als 10 m². und
- Die Höhe des Bauwerks beträgt weniger als 3 m bzw. weniger als 2.4 m, wenn es sich innerhalb von 1 m von der Grundstücksgrenze befindet; und
- Es befindet sich auf dem Grundstück nicht weiter vorne als das Gebäude, zu dem es gehört, ODER es ist mindestens 9 m von der Vorderstraßenachse und 2 m von der Seitenstraßenachse zurückgesetzt; und
- Es ist nicht aus Mauerwerk errichtet.
Zäune
Zäune sind von der Baugenehmigungspflicht befreit, wenn sie:
- nicht höher als 2 m; und
- Wenn es sich innerhalb von 3 m von einer Straße (ausgenommen Gassen, Fußwege, Wege oder öffentliche Straßen) befindet, darf es maximal 1.5 m hoch sein und darf nicht aus Mauerwerk, Beton oder einem ähnlichen Material bestehen; und
- Wenn sich innerhalb von 3 m Entfernung von einer Straße (ausgenommen Gassen, Fußwege, Wege oder öffentliche Straßen) ein maximal 1.2 m hohes Bauwerk aus Mauerwerk, Beton oder einem ähnlichen Material befindet; und
- Befindet sich die Erhöhung innerhalb von 9 m von einem Kreuzungspunkt der Straßenführung (z. B. an einer Häuserecke), darf sie maximal 1 m über dem Gehweg liegen.
Einrichtung eines Ladens oder Geschäfts
Für den Ausbau eines Ladens oder eines Geschäftsraums ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern die Arbeiten nicht unter eine Ausnahme nach Anhang 3 der Bauordnung 2018 fallen.
Beispielsweise benötigen alle Arbeiten, die Änderungen an einer Struktur oder einem Bauteil eines Gebäudes, an notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, an Ausgängen und Fluchtwegen beinhalten, eine Baugenehmigung.
Nutzungsänderung eines Gebäudes
Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn eine Person oder ein Unternehmen die Nutzung eines Gebäudes ändern möchte. Dies liegt daran, dass Gebäude für ihren ursprünglichen Zweck konzipiert sind. Beispielsweise verfügen Wohngemeinschaften über mehr Brandschutzeinrichtungen als die meisten Einfamilienhäuser.
Gängige Beispiele, bei denen eine Genehmigung erforderlich wäre, sind unter anderem:
- Vom Einfamilienhaus zur Pension
- Eine Garage führt zu einem Friseursalon
- Vom Lagerhaus zum Gotteshaus
- Von einer Fabrik zu einem Fitnessstudio
- Vom Büro zum Laden
- Von einem Laden bis zu einer Bar oder einem Musiklokal
Sie werden voraussichtlich auch eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung beantragen müssen.
Stützmauern
Für eine Stützmauer mit einer Höhe von weniger als 1000 mm (1 m) ist keine Baugenehmigung erforderlich, sofern sie nicht mit anderen Bauarbeiten oder Schutzmaßnahmen eines Nachbargrundstücks verbunden ist. Andernfalls ist eine Baugenehmigung notwendig.
Pergolen, Veranden, Carports und Garagen
Eine Pergola ist laut Verordnung eine offene, unbedachte Konstruktion, die mit einem durchlässigen, luftdurchlässigen Material bedeckt sein kann. Sie ist nicht mit Veranden, Carports oder Garagen zu verwechseln. Für eine Pergola ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn sie:
- nicht höher als 3.6 m; und
- Im Falle einer Pergola, die zu einem Gebäude der Klasse 1 gehört, darf diese auf dem Grundstück nicht weiter als 2.5 m vor der Vorderwand dieses Gebäudes liegen; und
- in allen anderen Fällen befindet es sich auf dem Grundstück nicht weiter vorn als die Vorderwand des Gebäudes, zu dem es gehört; und
- hat eine Grundfläche von höchstens 20 m².
Neublockierung, Fundamenterneuerung und Unterfangungen
Für das Erneuern oder Abschließen von Unterfangungsarbeiten ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Neueindeckung
Sie benötigen eine Baugenehmigung, wenn Sie das Material Ihres Daches ändern, beispielsweise ein Ziegeldach durch ein Zink- oder Colorbond-Dach ersetzen. Wenn Sie Dachmaterialien reparieren oder austauschen, beispielsweise ein Ziegeldach durch neue Ziegel (gleiche Ziegel) ersetzen, benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Sie benötigen eine Konformitätsbescheinigung für Sanitärinstallationen, wenn die vom Dachdecker ausgeführten Arbeiten einen Wert von über 750 US-Dollar haben.
Solarpaneele und andere auf dem Dach montierte Objekte
Die Installation von Solaranlagen auf dem Dach eines Gebäudes wird als Bauarbeit eingestuft, da sie die Veränderung eines bestehenden Gebäudes beinhaltet.
Die Befestigungsmaßnahmen können die bestehende Dachkonstruktion beeinträchtigen. Vor der Installation müssen daher verschiedene Gegebenheiten vor Ort, wie Dachdeckung, Dachneigung, Art der Dachkonstruktion, Aussteifungen und Windlasten, berücksichtigt werden.
Es sollte eine Beurteilung der Tragkonstruktion durch einen eingetragenen Bauingenieur eingeholt werden, damit alle Belastungsbedingungen, Installations- und Befestigungsmethoden berücksichtigt werden.
Türen und Fenster
Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn:
- Sie bauen eine neue Tür ein.
- Für Ihre Installationen müssen Sie das Dach oder die Decke des Gebäudes verändern.
- Sie möchten die Breite oder Höhe eines vorhandenen Türrahmens ändern.
- Sie möchten ein Erker- oder Eckfenster einbauen
Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie lediglich eine Tür oder ein Fenster durch eine Tür oder ein Fenster ähnlichen Typs ersetzen und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen.
Schwimmbäder und Spas
Für den Bau oder die Installation von Schwimmbecken und Whirlpools mit einer Wassertiefe von mehr als 300 mm sowie der dazugehörigen Sicherheitsbarrieren ist eine Baugenehmigung erforderlich. Zusätzlich zur Baugenehmigung müssen Schwimmbecken- und Whirlpoolbesitzer ihre Anlagen bei der Gemeinde anmelden und Konformitätsbescheinigungen vorlegen, die die Installation und Instandhaltung der erforderlichen Sicherheitsbarrieren bestätigen.
Für den Austausch oder die Reparatur von Teilen einer Sicherheitsbarriere zur Behebung eines vom Schwimmbad- und Spa-Inspektor festgestellten Mangels ist keine Baugenehmigung erforderlich, es sei denn, die Bauarbeiten umfassen Folgendes:
- Ersetzen oder Verändern von mehr als 50 % der bestehenden Länge der Barriere;
- Austauschen oder Verändern der Pfosten oder Fundamente der Absperrung; oder
- Verwendung von Materialien, die üblicherweise nicht für denselben Zweck wie das zu ersetzende Material verwendet werden.
- Vergrößerung oder Verkleinerung der Länge oder der von der Barriere umschlossenen Fläche
- Ersetzen oder Verändern einer Stützmauer, die Teil der Barriere ist
Vordächer
Für Schuppen mit einer Grundfläche von mehr als 10 m² ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Für Schuppen mit einer Grundfläche von weniger als 10 m² ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn der Schuppen:
- hat eine Höhe von weniger als 3 m oder weniger als 2.4 m, wenn es sich innerhalb von 1 m von der Grundstücksgrenze befindet.
- wird mit einem Gebäude einer anderen Klasse im selben Block in Verbindung gebracht – beispielsweise einem Wohnhaus oder einem Bürogebäude.
- Befindet sich auf dem Block nicht weiter vorne als die Vorderwand des zugehörigen Gebäudes
- ist nicht aus Mauerwerk gebaut.
Andernfalls ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Holzöfen, Festbrennstofföfen und Rauchrohre
- Für die Installation eines Holzofens ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn es sich um eine eigenständige Baumaßnahme handelt (d. h. nicht um einen Teil umfassenderer Bauarbeiten, für die eine Genehmigung erforderlich ist).
- Die Installation muss jedoch von einem zugelassenen Installateur durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Heizung und Abgasrohr sicher und gemäß der australischen Norm AS/NZS 2918 installiert werden.
- Nach Abschluss der Installation fordern Sie vom zugelassenen Installateur eine Konformitätsbescheinigung an. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Installation alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.vba.vic.gov.au/consumers/guides/wood-heaters-solid-fuel-heaters-flues
Disclaimer
Die Informationen auf dieser Seite dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und als Orientierungshilfe. Es liegt in der Verantwortung des Lesers, sich hinsichtlich jeglicher Bauvorhaben, einschließlich der Anwendung von Gesetzen, technischen Anweisungen oder Branchenstandards, die für seine individuellen Gegebenheiten relevant sind, unabhängig beraten zu lassen. Die Nutzung der Informationen auf dieser Seite ersetzt keine unabhängige Beratung.
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Genehmigungsverfahren
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Verstehe dein Projekt
Bevor Sie mit einem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie sich über die Genehmigungspflichten informieren. Für die meisten Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich. In unserem Abschnitt „Benötige ich eine Baugenehmigung?“ finden Sie allgemeine Informationen zu den Genehmigungspflichten für verschiedene Bauvorhaben. Alternativ können Sie die Bauordnung 2018 (Building Regulations 2018) für die aktuellen Bestimmungen in Victoria einsehen.
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Wählen Sie einen Bausachverständigen
Entscheiden Sie, ob Sie einen privaten Bausachverständigen beauftragen oder die Baubehörde als Bausachverständigen nutzen möchten. Sowohl private Bausachverständige als auch die Baubehörde sind befugt, Baugenehmigungen zu erteilen. Eine Liste privater Bausachverständiger finden Sie auf der Website des Australian Institute of Building Surveyors.
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Geben Sie die erforderlichen Informationen an.
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung müssen Sie dem Gutachter ausreichend Informationen zur Verfügung stellen, damit dieser Ihren Antrag beurteilen kann. Je nach Art Ihres Antrags kann dies Folgendes umfassen:
- Nachweis der Registrierung Ihres Bauunternehmers bei der Bauaufsichtsbehörde
- Nachweis über die entsprechende Versicherung Ihres Bauunternehmers
- Drei Sätze professionell gezeichneter Pläne
- Eine aktuelle Kopie (nicht älter als 60 Tage) des Eigentumsnachweises für das Grundstück
- Eine Kopie der Baugenehmigung, falls erforderlich
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Genehmigungsbewertung
Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, prüft Ihr Bausachverständiger Ihren Antrag. Er kann die Baugenehmigung erteilen oder ablehnen. Im Falle einer Genehmigung kann mit dem Bau gemäß den Genehmigungsauflagen begonnen werden. Im Falle einer Ablehnung haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihr Vorhaben an die Bauvorschriften anzupassen.
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und Inspektionen:
Nach Erteilung Ihrer Baugenehmigung wird Ihr Gebäude in verschiedenen Bauphasen von einem Sachverständigen geprüft. Bei einem Neubau umfassen diese Phasen typischerweise Folgendes:
- Vor dem Gießen einer Bodenplatte oder dem Setzen von Fundamenten
- Nach Fertigstellung des Rahmens
- Nach Abschluss aller Bauarbeiten
- Jeder andere Zeitpunkt, den Ihr Gutachter für notwendig erachtet.
Ihr Gutachter kann Ihrem Bauunternehmer nach diesen Inspektionen schriftliche Anweisungen geben, an die sich Ihr Bauunternehmer halten muss. Weitere Informationen zur Inspektionsphase finden Sie in der Baupraxis-Richtlinie der VBA.
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Nutzungsbescheinigungen
Sie können Ihren Bausachverständigen bitten, Ihnen nach Abschluss Ihres Bauvorhabens eine Nutzungsbescheinigung oder eine Abnahmebescheinigung auszustellen.
Ihr Bausachverständiger muss möglicherweise zunächst die Bescheinigungen der an Ihrem Bauvorhaben beteiligten Handwerker überprüfen. Die Nutzungsbescheinigung berechtigt Sie zum rechtmäßigen Bezug des Gebäudes und sollte für spätere Zwecke aufbewahrt werden.
Die VBA kann Informationen zum Bauprozess bereitstellen, zur Beauftragung eines Baufachmanns oder zum Selbstbau. Die VBA regelt auch Streitigkeiten mit Bauunternehmen oder Installateuren.
Weitere Informationen zu den von der VBA angebotenen Informationen und Dienstleistungen finden Sie auf der VBA-Website.
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