Arbeiten innerhalb von Straßenreserven
Anwohner, die Arbeiten (außer Rasenmähen) durchführen möchten, die Auswirkungen auf die Infrastruktur des Gemeinderats, auf die Straßen oder Wege des Gemeinderats oder auf vom Gemeinderat verwaltete Grundstücke haben, müssen vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Gemeinderats einholen.
Für die Verwaltung der Straßenreserve ist der Rat die zuständige Behörde.
Mit dieser Genehmigung ist die Genehmigung zum Bau oder zur Bearbeitung von Fußwegen, Grünstreifen, Bordsteinen und Straßenbelägen des Gemeinderats gültig.
Zu den Aktivitäten gehören (jedoch ohne darauf beschränkt zu sein):
- Wasserentnahmestellen (Grünstreifen oder Straße);
- Fahrzeugzufahrten und -übergänge;
- Fußwegersatz;
- ländliche Einfahrten;
- Bau neuer Versorgungsleitungen;
- Arbeiten, die im Straßenbereich des Rates durchgeführt werden (z. B. Bau, Anstrich und Installation von Werbetafeln und Beschriftungen);
- neue Wohnsiedlungen; und/oder
- Unterstraßenbohrungen.
Für die Genehmigungserteilung wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr erhoben. Die Gebühren werden im Rahmen der Einheitstarifüberprüfung durch die Landesregierung jedes Jahr am 1. Juli überprüft. Die Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der Arbeiten und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße (auf der die Arbeiten stattfinden) ab. Die Gebühren werden bei der ersten Inspektion ermittelt und sind bei Abholung der Genehmigung zu entrichten.
Beantragen Sie diese Genehmigung online
Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, benötigen Sie Folgendes :
- Detaillierte Konstruktionszeichnungen / IDM-Standardzeichnungen
- Verkehrsmanagementplan, falls zutreffend
- Zertifikat über eine öffentliche Haftung in Höhe von 20 Millionen Dollar
Unser Online-System kann für folgende Zwecke genutzt werden:
- Benachrichtigung über geplante Arbeiten
- Antrag auf Zustimmung
- Meldung abgeschlossener Arbeiten an die Coordinating Road Authority (CRA)
Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an den Genehmigungsinspektor der Gemeinde.