Richtlinie zur öffentlichen Transparenz

Der Rat ist einer offenen und transparenten Entscheidungsfindung verpflichtet und hat eine Richtlinie zur öffentlichen Transparenz gemäß den Anforderungen von Abschnitt 57 des Local Government Act 2020 („Gesetz“) umgesetzt.

Die Richtlinie setzt die in Abschnitt 58 des Gesetzes beschriebenen Grundsätze der öffentlichen Transparenz um und beschreibt:

  • vom Rat ergriffene Maßnahmen zur Förderung der Transparenz;
  • die Art der vom Rat zur Verfügung gestellten Informationen;
  • wie Informationen verfügbar gemacht werden;
  • Arten von Informationen, die möglicherweise nicht verfügbar sind;
  • Hauptverantwortlichkeiten; und
  • andere relevante Dokumente.