Bewerten Sie Zahlungen
Wie und wann bezahle ich meine Gebühren?
Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und Schwierigkeiten bei der Zahlung Ihrer Raten haben oder die unten aufgeführten Zahlungsoptionen nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, wenden Sie sich bitte an die Greater Shepparton Kontaktieren Sie umgehend das Steuer- und Einnahmeteam des Stadtrats unter 03 5832 9700, um eine alternative Regelung zu besprechen. Mehr dazu weiter unten.
Bezahlen Sie in vier Raten
Die vier Raten sind zu folgenden Terminen fällig und zu bezahlen:
- Rate 1: fällig am oder vor dem 30. September 2025
- Rate 2: fällig am oder vor dem 30. November 2025
- Rate 3: fällig am oder vor dem 28. Februar 2026
- Rate 4: fällig am oder vor dem 31. Mai 2026
Vor dem Fälligkeitsdatum jeder Rate werden Mahnungen verschickt. Für jede nach dem Fälligkeitsdatum eingehende Ratenzahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. (wie von der Landesregierung festgelegt) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Bezahlung der überfälligen Rate erhoben.
Zahlen Sie in zehn Raten
Suchen Sie nach einer bequemen Zahlungsmethode, die Ihr Budget schont und Sie von der Sorge befreit, pünktlich zu zahlen? Zahlen Sie in zehn gleichen Monatsraten über nur per Lastschrift.
Die Zahlungen werden jeweils am letzten Freitag des Monats, beginnend im September und endend im Juni jedes Bewertungszeitraums, von Ihrem Konto abgebucht.
Um die Zahlung in zehn monatlichen Raten zu beantragen, füllen Sie das Lastschriftantragsformular (siehe Abschnitt „Zahlungsweise“ weiter unten) aus und senden Sie es mindestens zwei Werktage vor der Lastschriftzahlung im September zurück. Für diese Ratenzahlungsoption ist ausschließlich die Lastschrift verfügbar.
Wie man bezahlt
Der Rat bietet den Steuerzahlern die folgenden Möglichkeiten zur Bezahlung ihrer Steuerkonten:
- Online-Zahlung
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Sie können Ihre Raten online mit MasterCard oder Visa bezahlen über unser sicherer Kreditkartentransaktionsservice.
- Zahlung per BPAY
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BPAY ist ein nationaler elektronischer Rechnungszahlungsdienst. Gebührenzahler können ihre teilnehmende Bank, Kreditgenossenschaft oder Bausparkasse kontaktieren, um die Zahlung direkt von ihrem angegebenen Konto vorzunehmen. Geben Sie bei der entsprechenden Aufforderung einfach den Rechnungsstellercode und die Kundenreferenznummer ein, die unten auf Ihrer Gebührenmitteilung angegeben sind, den Betrag, den Sie zahlen möchten, und das Konto, von dem die Zahlung erfolgen soll. In den meisten Fällen werden Kreditkarten- und Debitkartenzahlungen akzeptiert.
- Zahlung per Lastschrift
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Steuerzahler können beantragen, dass die Steuerzahlungen wöchentlich, vierzehntägig, monatlich oder an den für Ratenzahlungen festgelegten Terminen automatisch von ihrem angegebenen Konto abgebucht werden. Um die Zahlung Ihrer Steuer per Lastschrift zu beantragen, füllen Sie bitte das Lastschriftantragsformular (unten) aus und senden Sie es zurück.
- Zahlung per Post
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Wenn Sie die Zahlung per Post senden, sollen Senden Sie den Einzahlungsschein (abtrennen Sie ihn unten von Ihrer Ratenmitteilung) zusammen mit Ihrem Scheck (zahlbar an Greater Shepparton Stadtrat und gekreuzt Nicht verhandelbar) an folgende Adresse:
Greater Shepparton Stadtrat
Gesperrte Tasche 1000
SHEPPARTON VIC 3632Bitte befestigen Sie Ihren Scheck nicht an den Einzahlungsschein(en) und bewahren Sie den oberen Teil Ihrer Zinsmitteilung für Ihre Unterlagen auf. Für Zahlungen per Post werden keine Quittungen ausgestellt.
Verzögerungen bei der Postzustellung werden nicht als Entschuldigung für verspätete Zahlung akzeptiert.
- Zahlung im Council Office (90 Welsford Street, Shepparton)
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Steuerzahler können ihre Zahlungen an der Kasse des Rates leisten, indem sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 4 Uhr ihren (unversehrten) Steuerbescheid vorlegen.
Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
- Bargeld
- Scheck (zahlbar an Greater Shepparton Stadtrat)
- Eftpos
- Persönliche Zahlung in jedem Postamt
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Steuerzahler können ihre Steuermitteilung in jedem australischen Postshop, Geschäftszentrum, Postamt oder lizenzierten Postamt abgeben, um die Zahlung persönlich vorzunehmen. POSTbillpay kann Bar- und Scheckzahlungen sowie EFTPOS-Transaktionen für Kredit- und Debitkarten verarbeiten. Bei Kreditkartentransaktionen werden MasterCard- oder VISA-Kartentransaktionen akzeptiert.
- Zahlung per POSTbillpay (Telefon 13 18 16)
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Zum Preis eines Ortsgesprächs* können Gebührenzahler mit POSTbillpay per Telefon ihre Gebührenrechnung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche bezahlen. Der schrittweise Vorgang ist schnell und einfach durchzuführen. Gebührenzahler erhalten eine Quittungsnummer als sofortige Bestätigung ihrer Transaktion.
* Für Anrufe vom Mobiltelefon gelten die Mobilfunktarife.
- Zahlung per Centrepay
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Verwenden Sie Centrepay, um regelmäßige Abzüge von Ihrer Centrelink-Zahlung vorzunehmen. Centrepay ist eine freiwillige und einfache Zahlungsoption für Centrelink-Kunden.
Gehe zu humanservices.gov.au/centrepaybusiness für weitere Informationen und zum Einrichten Ihrer Centrepay-Abzüge.
- Zahlung per Telefon
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Sie können Ihre Gebühren telefonisch mit MasterCard oder Visa unter der Nummer 1300 181 761 bezahlen.
Erhalten Sie Ihre Mitteilungen elektronisch
Befreien Sie sich vom Papier und tun Sie der Umwelt gleichzeitig etwas Gutes, indem Sie sich für den elektronischen Empfang Ihrer Ratsmitteilungen anmelden über Elektronische Benachrichtigungen oder BPAY View. Damit erhalten Sie Ihre Benachrichtigung nicht nur schneller als per Post, sondern können nach der Anmeldung auch frühere Benachrichtigungen bis zurück ins Jahr 2014/2015 einsehen.
- Zur Anmeldung mit Elektronische Benachrichtigungen, vervollständigen Sie die Anmeldeformular auf der eNotices-Website.
- Geben Sie zur Registrierung Ihre E-Mail-Adresse und die eNotices-Referenznummer ein, die auf Ihrem Gebührenbescheid steht.
- Gebührenbescheide werden per E-Mail als PDF-Dokument zugestellt. Außerdem können Sie sich auf der eNotices-Website anmelden, um verfügbare frühere Bescheide anzuzeigen.
- Für BPAY-Ansicht, gehen Sie einfach zu Ihrem Online-Banking und folgen Sie den Anweisungen, um sich für BPAY View anzumelden. Halten Sie bitte Ihre Tarifmitteilung bereit, da Sie diese für Ihre Kundennummer und weitere Angaben benötigen.
Bitte beachten Sie: E-Notices werden möglicherweise blockiert oder als Spam behandelt und erscheinen daher nicht in Ihrem Posteingang. Wenn Sie Probleme beim Empfangen von E-Mails haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-/Junk-Ordner und setzen Sie alle E-Mails auf die Whitelist, um weitere Störungen zu vermeiden.
Zahlungspläne und Stundungen
Auf Antrag kann eine Person mit dem Rat einen geeigneten Zahlungsplan oder eine Stundung für die Zahlung einer Gebühr und/oder Abgabe vereinbaren.
Der Rat unterstützt den Steuerzahler bei der Festlegung der Bedingungen eines geeigneten Zahlungsplans oder einer Stundung, einschließlich:
- die Dauer;
- die Frequenz;
- die Höhe jeder Rate; und/oder
- alle anderen Bedingungen.
Der Rat kann einen Zahlungsplan oder eine Stundung jederzeit stornieren, wenn die Bedingungen des Plans nicht eingehalten werden. Sollte ein Zahlungsplan oder eine Stundung storniert werden, werden alle geschuldeten Beträge fällig und zahlbar.
Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Gebühren zu zahlen, wenden Sie sich bitte an den Rat sofort unter 03 5832 9700, um alternative Vereinbarungen im Rahmen der Financial Hardship Policy des Rates zu besprechen (unten zum Download verfügbar), oder füllen Sie ein Zahlungsplanformular. Sie können dieses Formular online einreichen oder unten ein druckbares PDF-Formular herunterladen. Diese Methode kann Optionen wie einen Zahlungsplan per Lastschrift oder Centrepay umfassen.
Füllen Sie das Formular für den Ratenzahlungsplan online aus
Die Genehmigung kann erteilt werden, solange entweder wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich ein angemessener Betrag gezahlt wird.
Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und eine frühzeitige Mitteilung Ihrerseits kann dazu beitragen, die Einleitung kostspieliger Gerichtsverfahren zur Einforderung ausstehender Gebühren zu verhindern.
Änderung der Postanschrift und/oder des Gebührenzahlers
Die Local Government Act von 1989 verpflichtet Grundstückseigentümer und Steuerzahler, Änderungen des Eigentums oder der Postanschrift mitzuteilen. Falsche Adressen und Eigentumsnachweise können zu unnötigen Verzögerungen bei der Zustellung Ihrer Steuerbescheide führen. Dies kann zu Zinsen und kostspieligen Rechtskosten auf Ihrem Steuerkonto führen.
Dir sollen den Rat zu benachrichtigen schriftlich wenn du:
- Ihre Post- und/oder Wohnadresse geändert haben;
- Ihren Namen geändert haben (eine Kopie Ihres Führerscheins oder einer entsprechenden Bescheinigung ist erforderlich);
- Sie möchten Ihren Mieter als Steuerzahler (d. h. als Empfänger der Steuermitteilung) benennen;
- Möchten Sie einen ehemaligen Mieter als Steuerzahler entfernen.
Um den Rat über eine Änderung der Postanschrift und/oder des Steuerzahlers zu informieren, füllen Sie bitte das Formular zur Adress-/Namensänderung (unten) aus und senden Sie es zurück. Dieses Formular muss vom Grundstückseigentümer unterschrieben werden, und die Wohnadresse des Grundstückseigentümers ist für die Stimmabgabe erforderlich.
Eigentümerwechsel
Die Local Government Act von 1989 verpflichtet Grundstückseigentümer und Steuerzahler, Änderungen des Eigentums oder der Postanschrift mitzuteilen. Falsche Adressen und Eigentumsnachweise können zu unnötigen Verzögerungen bei der Zustellung Ihrer Steuerbescheide führen. Dies kann zu Zinsen und kostspieligen Rechtskosten auf Ihrem Steuerkonto führen.
Der Rat muss über Eigentümerwechsel nach dem Verkauf einer Immobilie schriftlich informiert werden. Die entsprechende unterzeichnete „Erwerbsmitteilung“ muss ausgefüllt und spätestens einen Monat nach der Veräußerung oder dem Erwerb der Immobilie an den Rat weitergeleitet werden.
Die Haftung für die auf eine Immobilie erhobenen Steuern, einschließlich Zahlungsrückstände, geht auf den neuen Eigentümer über, sofern keine Zahlungsvereinbarungen bei der Abwicklung getroffen wurden.
Kopien von Gebührenbescheiden
Eine Kopie Ihres Beitragsbescheides aus dem aktuellen Beitragszeitraum liegt vor und wird auf Wunsch ggf. gebührenpflichtig zugesandt.
Kopien der Tarifbescheide für die sieben Steuerjahre vor dem aktuellen Steuerjahr sind gegen eine Gebühr pro Bescheid und Jahr erhältlich. Bitte beachten Sie Gebühren- und Abgabenverzeichnis des Rates.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit dieser Website haben oder Kontakt Rat wenn Sie eine Kopie Ihres Beitragsbescheides anfordern möchten.
Mittelzuteilung
Alle eingegangenen Ratenzahlungen werden in folgender Reihenfolge zugeteilt:
- Geschuldete Rechtskosten (falls vorhanden), dann
- Geschuldete Zinsen (falls vorhanden), dann
- Geschuldete Zahlungsrückstände (falls vorhanden), dann
- Aktuell fällige Tarife/Gebühren/Abgaben.
Die Zahlung des aktuellen Restbetrags wird proportional zwischen den Gebühren und Abgaben des Rates und den Fonds für Notfalldienste und Freiwillige.