Tragen Sie Ihre Veranstaltung in unseren Kalender ein
Das Hinzufügen Ihrer bevorstehenden Veranstaltung zum Greater Shepparton Der Veranstaltungskalender des Stadtrats ist einfach und kostenlos!
Füllen Sie das Formular unten auf dieser Seite aus, um uns die Details Ihrer Veranstaltung zu senden. Ein Administrator wird Ihre Einreichung prüfen und wenn sie genehmigt wird, wird Ihre Veranstaltung zu unserem hinzugefügt. Veranstaltungskalender, hat das Shepparton & Goulburn Valley Website und andere Websites und Anwendungen des Rates.
Veranstaltungen werden nach Ermessen des Administrators genehmigt und unterliegen den unten aufgeführten Geschäftsbedingungen des Veranstaltungskalenders. Ihre übermittelten Inhalte können bearbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie unseren Richtlinien und unserem Stil entsprechen.
Wenn Sie nach dem Absenden des Formulars Änderungen an Ihrer Veranstaltung vornehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an web@shepparton.vic.gov.au.
AGB
Diese Webseite dient zum Einreichen von Veranstaltungen zur Aufnahme in die Veranstaltungskalender Greater Shepparton Website des Stadtrats ("der Ratskalender"), das Kommende Veranstaltungen Seite der Shepparton & Goulburn Valley Website ("die Shepparton & Goulburn Valley Kalender") und andere vom Rat betriebene Websites. Die Bedingungen und Konditionen variieren je nach Website, diese Liste gibt jedoch einen allgemeinen Überblick darüber, was für eine Aufnahme in Betracht gezogen wird.
Um Ihre Veranstaltung erfolgreich zur Aufnahme in den Kalender einzureichen, müssen Sie die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen lesen und ihnen zustimmen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle auf dieser Website veröffentlichten Veranstaltungen:
- Für das Hinzufügen Ihrer Veranstaltung zum Kalender fallen keine Gebühren an.
- Der Ratskalender dient der Förderung von Veranstaltungen, die als „gemeinnützig“ oder „gemeinnützig“ gelten, vom Rat organisiert werden oder in Partnerschaft/mit Sponsoring des Rates stehen und in Greater Shepparton Gemeinde. Gemäß der Website-Richtlinie des Rates darf Ihre Veranstaltung keine Werbung oder bevorzugte Einbeziehung einer kommerziellen Organisation enthalten. Kommerzielle oder groß angelegte Veranstaltungen können akzeptiert werden, wenn ein breiter Nutzen und/oder Interesse der Gemeinschaft besteht. Kostenlose Veranstaltungen werden zwar bevorzugt, eine geringe Teilnahmegebühr zur Deckung der Kosten ist jedoch akzeptabel.
- Veranstaltungen, die auf die Vermarktung oder Förderung einzelner Unternehmen abzielen, werden nicht akzeptiert für der Ratskalender, auch wenn sie kostenlos sind.
- Veranstaltungen, die Besucher in die Region locken (auch solche mit kommerziellem Interesse), können zur Veröffentlichung eingereicht werden auf die Shepparton & Goulburn Valley Kalender, oder andere Website-Kalender, je nach Bedarf.
- Es ist für einen Veranstalter rechtswidrig, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Schwangerschaft, Alter, Rasse oder politischen oder religiösen Überzeugungen vorzunehmen, sofern dies nicht durch eine Ausnahmeregelung abgedeckt ist oder der Veranstalter gemäß den einschlägigen Gesetzen von einer Ausnahmeregelung ausgenommen ist. Der Rat akzeptiert keine Veranstaltungslisten, die gesetzeswidrig zu sein scheinen und/oder anstößiges Material oder nicht autorisierte Daten enthalten.
- Der Veranstaltungswerbetreibende stellt den Rat von allen Forderungen, Klagen, Ansprüchen, Haftungen, Kosten und Ausgaben frei, die dem Rat aus der Auflistung oder beabsichtigten Auflistung einer Veranstaltung durch den jeweiligen Veranstaltungsorganisator auf dieser oder einer damit verbundenen Site entstehen.
- Der Rat unternimmt alle Anstrengungen, um Fehler in Veranstaltungslisten zu vermeiden. Der Rat übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Haftung für Fehler und verlangt von den Veranstaltern, dass sie ihre Veranstaltungslisten auf Fehler überprüfen, sobald sie auf der/den Website(s) veröffentlicht werden. Eventuelle Fehler können vom Rat auf Anraten des Veranstaltungsorganisators korrigiert werden.
- Ihre eingereichte Veranstaltung kann vom Rat vor der Veröffentlichung bearbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie unseren Richtlinien und dem Website-Stil entspricht, die Lesbarkeit zu verbessern, Werbung zu entfernen oder aus anderen Gründen.
- Wenn Ihre Veranstaltung abgesagt, verschoben, neu terminiert oder der Umfang gegenüber den ursprünglich übermittelten Angaben anderweitig geändert wird, liegt es in Ihrer Verantwortung, den Rat darüber zu informieren, damit die Veranstaltungsliste entsprechend aktualisiert werden kann.
- Es kann bis zu sieben Werktage dauern, bis der Rat Ihre Veranstaltung überprüft und zur Veröffentlichung freigegeben hat. Einreichungen, die mehr als 12 Monate im Voraus erfolgen, werden nicht akzeptiert.
- Der Rat behält sich das Recht vor, aus beliebigen Gründen Veranstaltungslisten von seinen Websites anzunehmen, abzulehnen oder zu entfernen.
- Der Rat haftet nicht für Verluste oder Schäden, die einem Veranstalter durch die unterlassene oder verspätete Auflistung einer Veranstaltung entstehen.
- Eventuell erfolgt eine Veröffentlichung Ihrer Veranstaltung auch in Printform.